Altersvorsorgedepot: Die neue private Rente mit ETFs & staatlicher Förderung.
Das Altersvorsorgedepot löst die Riester-Rente ab. Spare staatlich gefördert in ETFs & Fonds — ohne teure Versicherung, mit bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist der staatlich geförderte Nachfolger der Riester-Rente. Der Bundestag hat die Reform am 27. März 2026 beschlossen — ab dem 1. Januar 2027 können alle förderberechtigten Personen ein solches Depot eröffnen.
Kernidee: Statt einer teuren fondsgebundenen Rentenversicherung mit Beitragsgarantie investierst du direkt in ETFs, Fonds oder Staatsanleihen aus einer gesetzlich definierten Positivliste — und bekommst dafür staatliche Zulagen und Steuervorteile.
- ✓Keine Beitragsgarantie (= mehr Rendite möglich)
- ✓Kein teurer Versicherungsmantel
- ✓Kostendeckel: max. 1,0 % Effektivkosten/Jahr
- ✓Steuerfreies Wachstum in der Ansparphase
- ✓Flexible Auszahlung ab 65: Entnahmeplan (bis mind. 85), Leibrente oder Kombination
- ✓Bis zu 30 % als Einmalzahlung entnehmbar
So hoch ist die Förderung
Der Staat schießt bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr zu deinen Eigenbeiträgen hinzu.
Berufseinsteiger-Bonus
Einmalig bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag
Kinderzulage
Pro Kind und Jahr — voll bereits ab 25 € Monatsbeitrag
Geringverdiener-Bonus
Pro Jahr bei Bruttoeinkommen unter 26.250 € und mind. 120 € Eigenbeitrag
Steuerersparnis
Das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulage oder Steuerabzug günstiger ist
Wichtig: Beiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (bis 6.840 €/Jahr). In der Ansparphase fallen keine Abgeltungssteuern auf Gewinne oder Dividenden an.
Wer ist förderberechtigt?
Die größte Neuerung gegenüber Riester: Auch Selbstständige können das Altersvorsorgedepot nutzen. Unmittelbar förderberechtigt sind laut Bundesfinanzministerium:
Förderberechtigt
Nicht unmittelbar förderberechtigt
Tipp: Über einen förderberechtigten Ehepartner kann sich in vielen Fällen eine mittelbare Förderberechtigung ergeben — wie bisher bei Riester.
Frühstart-Rente für Kinder
Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, die eine Schule oder Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen, sollen 10 Euro monatlich auf ein persönliches Altersvorsorgedepot erhalten — geplant rückwirkend zum 1. Januar 2026. Das zugehörige Gesetz ist noch nicht beschlossen (Stand: Juni 2026); Grundlage ist bislang das Eckpunktepapier der Bundesregierung vom Dezember 2025.
Beispielrechnung: Kind, Jahrgang 2020
* Beispielrechnung, keine Garantie. Steuern und Kosten nicht berücksichtigt.
Lohnt sich das? Altersvorsorgedepot vs. ETF-Sparplan
Die ehrliche Frage, die sich jeder stellen sollte: Warum nicht einfach einen normalen ETF-Sparplan? Hier der nüchterne Vergleich:
* 25 % Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag; bei Aktienfonds gilt eine Teilfreistellung von 30 %, außerdem bleibt der Sparerpauschbetrag von 1.000 €/Jahr steuerfrei.
Unsere Einordnung — für wen lohnt sich was?
- Klarer Fall fürs Altersvorsorgedepot: Familien mit Kindern (300 € Kinderzulage pro Kind!), Geringverdiener (Zulagen + 175-€-Bonus ergeben Förderquoten von weit über 50 %), Berufseinsteiger unter 25 und alle, die sich zum Sparen „verpflichten" wollen.
- Eher ETF-Sparplan: Wer maximale Flexibilität braucht, das Geld vor 65 nutzen will (z. B. für Immobilienkauf außerhalb der Ausnahmeregel) oder bereits alle Förderungen ausgeschöpft hat.
- Für die meisten sinnvoll: Beides kombinieren — die geförderten 1.800 €/Jahr ins Altersvorsorgedepot, alles darüber in den flexiblen ETF-Sparplan.
Kritik & Risiken — was du wissen solltest
Das Altersvorsorgedepot ist ein großer Fortschritt gegenüber Riester — aber kein Selbstläufer. Diese Punkte solltest du kennen, bevor du dich festlegst:
Marktrisiko liegt bei dir
Ohne Beitragsgarantie trägst du Kursschwankungen selbst. Wer das nicht will, kann optionale Garantieprodukte (100 % oder 80 % Beitragserhalt) wählen — bezahlt das aber mit geringerer Renditechance.
Kapitalbindung bis 65
Vorzeitige Entnahmen sind förderschädlich: Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Einzige Ausnahme: die Entnahme für eine selbstgenutzte Immobilie.
Nachgelagerte Besteuerung
Die Auszahlungen im Alter werden voll mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Dafür fallen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Auszahlungen an.
Keine völlig freie Auszahlung
Maximal 30 % gibt es als Einmalbetrag. Der Rest fließt in einen Entnahmeplan (bis mindestens 85) oder eine Leibrente. Beim Entnahmeplan ohne Leibrente kann das Geld vor dem Lebensende aufgebraucht sein.
Vererbung mit Haken
Das Depot ist vererbbar, aber Erben müssen die staatliche Förderung zurückzahlen — außer das Vermögen geht auf den Altersvorsorgevertrag des Ehepartners über.
1 % Kosten sind nicht „günstig“
Der Kostendeckel des Standarddepots schlägt jede Riester-Police, liegt aber über einem selbst verwalteten ETF-Sparplan (ab ca. 0,1–0,3 %). Wer sich auskennt, wählt im Depot eigene günstige ETFs statt des Standardprodukts.
Anbieter im Vergleich
Diese Banken und Broker bereiten sich auf das Altersvorsorgedepot ab 2027 vor.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist das Altersvorsorgedepot?+
Das Altersvorsorgedepot ist der staatlich geförderte Nachfolger der Riester-Rente. Ab 2027 können Sparer in ETFs, Fonds und Staatsanleihen investieren und erhalten dafür Zulagen von bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr sowie Steuervorteile in der Ansparphase.
Wann startet das neue Altersvorsorgedepot?+
Offiziell am 1. Januar 2027. Der Bundestag hat die Reform am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt — das Gesetz ist seit Ende Mai 2026 in Kraft. Einige Anbieter werden voraussichtlich schon Ende 2026 Vorbestellungen ermöglichen.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?+
Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 Cent je Euro (= 180 Euro), für die nächsten 1.440 Euro 25 Cent je Euro (= 360 Euro). Insgesamt sind maximal 540 Euro Grundzulage pro Jahr möglich — den vollen Betrag erreichst du mit 1.800 Euro Eigenbeitrag, also 150 Euro im Monat. Hinzu kommen: Kinderzulage von 300 Euro pro Kind/Jahr (voll bereits ab 25 Euro Monatsbeitrag), ein einmaliger Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro für Unter-25-Jährige und ein Geringverdiener-Bonus von 175 Euro pro Jahr bei einem Bruttoeinkommen unter 26.250 Euro (mind. 120 Euro Eigenbeitrag).
Was passiert mit meinem alten Riester-Vertrag?+
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz: Du kannst deinen Vertrag mit der bisherigen Förderung weiterführen. Neue Riester-Verträge können ab 2027 nicht mehr abgeschlossen werden. Alternativ kannst du dein Riester-Guthaben freiwillig ins neue Altersvorsorgedepot übertragen — alle erhaltenen Zulagen bleiben dabei erhalten, und nach fünf Vertragsjahren ist der Wechsel kostenlos.
Kann ich als Selbstständiger das Altersvorsorgedepot nutzen?+
Ja! Das ist eine der wichtigsten Neuerungen. Ab 2027 sind auch Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer ohne Rentenversicherungspflicht förderberechtigt. Beim alten Riester-System waren sie ausgeschlossen.
Was ist die Frühstart-Rente?+
Ein geplantes staatliches Programm: Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, die eine Schule oder Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen, sollen monatlich 10 Euro auf ein eigenes Altersvorsorgedepot erhalten — beginnend mit Jahrgang 2020. Wichtig: Das Frühstart-Renten-Gesetz ist noch nicht beschlossen (Stand: Juni 2026); bisher liegt nur das Eckpunktepapier der Bundesregierung vor. Es soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Ein Zuschlag von 5 Euro pro Monat für Kinder aus einkommensschwachen Familien wird diskutiert, ist aber nicht beschlossen.
Welche Anlagen sind erlaubt?+
Investitionen sind in ETFs, Fonds und Staatsanleihen möglich, die auf einer gesetzlich definierten Positivliste stehen. Direktaktien sind nicht förderfähig. Jeder Anbieter muss ein günstiges „Standardprodukt“ mit max. 1 % Effektivkosten pro Jahr anbieten.
Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?+
In der Ansparphase fällt keine Abgeltungssteuer auf Gewinne oder Dividenden an. Bei der Auszahlung im Rentenalter werden Entnahmen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert (nachgelagerte Besteuerung). Auf die Auszahlungen fallen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulagenförderung oder Steuervorteil günstiger ist.
Wer kann ein Altersvorsorgedepot eröffnen?+
Förderberechtigt sind rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Auszubildende, Beamte und Berufssoldaten, Selbstständige und Freiberufler (mit Einkommensteuererklärung), nicht befreite Minijobber sowie Personen in Elternzeit und unter bestimmten Bedingungen Arbeitslose. Nicht unmittelbar förderberechtigt sind Rentner und freiwillig Rentenversicherte ohne weitere Fördervoraussetzung.
Komme ich vor der Rente an mein Geld?+
Nur eingeschränkt. Vorzeitige Entnahmen sind förderschädlich: Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Ausnahme: die Entnahme für eine selbstgenutzte Immobilie. Die reguläre Auszahlung beginnt frühestens mit 65 (bei vorgezogener Altersrente entsprechend früher) und spätestens mit 70.
Was passiert mit dem Depot im Todesfall?+
Das angesparte Vermögen ist vererbbar, allerdings muss die staatliche Förderung (Zulagen und Steuervorteile) grundsätzlich zurückgezahlt werden. Ausnahme: Das Vermögen wird förderunschädlich auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners übertragen. Bei Leibrenten kann eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren vereinbart werden.
Ist das Altersvorsorgedepot besser als ein normaler ETF-Sparplan?+
Es kommt auf deine Situation an. Das Altersvorsorgedepot punktet mit Zulagen (bis 540 Euro plus Kinder- und Bonus-Zahlungen) und steuerfreier Ansparphase, bindet das Geld aber bis 65. Ein privater ETF-Sparplan ist jederzeit verfügbar, erhält aber keine Förderung und Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer. Besonders lohnend ist das Depot für Familien mit Kindern und Geringverdiener. Viele fahren am besten mit einer Kombination aus beidem.
Quellen & Stand
- →Bundesregierung: Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge
- →Bundesfinanzministerium: FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- →Bundesregierung: Kabinett beschließt Eckpunkte für Frühstart-Rente
Zuletzt inhaltlich geprüft am 12. Juni 2026. Gesetzgebungsstand: Das Reformgesetz zur privaten Altersvorsorge ist seit Ende Mai 2026 in Kraft (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026); das Frühstart-Renten-Gesetz liegt noch im Entwurfsstadium.
Jetzt frühzeitig starten und Förderung sichern
Das Altersvorsorgedepot startet am 1.1.2027. Wer sich jetzt vormerkt, ist als Erster dabei und sichert sich den Berufseinsteiger-Bonus.
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